Architekten und Ingenieure
Baurecht
für Architekten
und Ingenieure
Inhouse Schulung offene Schulung
Inhalte und Ziele
Zu den Pflichten des Architekten gehören Kenntnisse des Baurechts, insbesondere der VOB/B und des Bauvertragsrechts. Als Sachwalter des Bauherrn bei der Planung, Ausschreibung und Durchführung eines Bauvorhabens wird beim Architekten die sichere Beherrschung der einschlägigen Vorschriften vorausgesetzt. Dies betrifft auch das seit 2018 geltende neue Bauvertragsrecht des BGB.
Das Seminar richtet sich insbesondere an bauleitende Architekten, die sich täglich mit technischen Nachträgen oder Mehrkostenforderungen aus gestörten Bauabläufen konfrontiert sehen. Architekten sind auch gefragt, wenn es um die Bewertung von Mängeln und Rechnungsprüfungen geht.
Besonders praxisrelevant ist die Frage, ob der Architekt für Pflichtverletzungen bei der Bauüberwachung oder für Planungsfehler haftet und unter welchen Voraussetzungen eine Mithaftung des ausführenden Unternehmens in Frage kommt. Im Vordergrund steht dabei die Frage, welche Anforderungen die Rechtsprechung an eine pflichtgemäße Bauüberwachung und ihre Dokumentation stellt, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Seminarablauf
Beratung des Bauherren hinsichtlich der Unternehmereinsatzform und des Vertragstyps
- Einzelvergabe oder GU-Vergabe (Schnittstellenrisiken, VOB/C)
- Einheitspreis- oder Pauschalverträge (typische Risikozuweisungen bei den unterschiedlichen Vertragstypen: Mengen-, Vollständigkeits- und Richtigkeitsrisiko)
- Wirksamkeit von Risikoverlagerungen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (z. B. in den Vorbemerkungen von Leistungsverzeichnissen oder durch vertragliche Komplettheitsklauseln)
- Pflichten und Grenzen bei der rechtlichen Beratung
Vertragsgestaltung und Tätigkeiten bei der Auftragsvergabe
- Architektenvollmacht (originäre und umfassende Vollmacht/Haftungsgefahren bei vollmachtslosem Handeln)
- Vorteile einer Vereinbarung der VOB/B im Bauvertrag
- Rechtliche Folgen bei Abweichung von Regelungen der VOB/B im Bauvertrag (AGB-Inhaltskontrolle)
- Zustandekommen des Vertrages (Bindefristen, abweichende Beauftragung, Prüfung von Auftragsbestätigungen)
- Richtige Wertung der Angebote (Nebenangebote, spekulative Einheitspreise, Eventualpositionen, Einheitspreislisten, Begleitschreiben des Bieters etc.)
- Vereinbarungen zur Bauzeit (verbindliche Vertragsfristen, Leistung auf Abruf, Höhe von Vertragsstrafen)
- Regelungen für die Verjährung von Mängelansprüchen; wirksame Vereinbarung von Sicherheitseinbehalten für den Vertragserfüllungs- und Gewährleistungszeitraum
Koordinationspflichten des bauleitenden Architekten
- Kontrolle von Ausführungs- und Vertrags(-zwischen)fristen, Abhilfeanordnungen und Inverzugsetzungen Fortschreibung des Bauzeitenplans
- Ansprüche bei schuldhafter Fristüberschreitung des Auftragnehmers/Prüfung von Ansprüchen bei Baubehinderungen
- Führung des Bautagebuches zum Nachweis der ordnungsgemäßen Bauüberwachung
- Umgang mit Bedenkenanzeigen nach § 4 Abs. 3 VOB/B
- Prüfung und Freigabe von Werk- und Montageplänen, Abgrenzung zur Ausführungsplanung
Pflichten bei Abnahme und Mängel der Werkleistung
- Vorbehalte bei der rechtsgeschäftlichen Abnahme der Werkleistung
- Mängelrügen und Fristsetzungen zur Mangelbeseitigung
- Symptom-Rechtsprechung des BGH bei Mangelanzeigen
- Grundsätze des Organisationsverschuldens/Sekundärhaftung des Architekten
Pflichten bei Aufmaß und Rechnungsprüfung
- Prüfung von Nachträgen dem Grunde und der Höhe nach
- Gemeinsames Aufmaß mit Auftragnehmern; grundsätzliche Beweislastverteilung und Beweislastumkehr bei Aufmaßstreitigkeiten
- Verlust des Einwandes der fehlenden Prüfbarkeit einer Schlussrechnung nach § 16 Abs. 3 VOB/B
- Haftung bei fehlerhafter Rechnungsprüfung
- Pflichten bei der Durchführung von Stundenlohnarbeiten
Gesamtschuldverhältnis zwischen Architekten und Bauunternehmern bei
- Planungsfehlern
- Ausführungsfehlern und Verletzung der Bauüberwachungspflichtung
- Fehlern von Sonderfachleuten und Verletzung der Prüfungspflichten durch den Architekten
Referent

Hendrik Bach
Rechtsanwalt seit 1995
Tätigkeitsschwerpunkte: Privates Baurecht, Baubegleitende Rechtsberatung, Vorträge und Seminare zum Bau- und Architektenrecht
- Dauer
- Ganztagsseminar
- Zielgruppe
- bauleitende Architekten, Ingenieure, Mitarbeiter von Projektsteuerungsbüros
- Teilnehmer
- 10 bis max. 20 Personen
- Ort
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Als Offene Schulung in Berlin
oder als Inhouse-Schulung (bei Ihnen)
- Seminarunterlagen
- Die Teilnehmer erhalten ein umfangreiches Skript
- Kosten
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Offene Schulung 390 € pro Teilnehmer
Inhouse-Schulung 2.350 € zzgl. Reisekosten
(alle Preise sind Nettopreise)