Seminare zum Mietrecht
Update Berliner Mietendeckel
- Praxisrelevante Entwicklung für die Verwaltung
Inhouse Schulung offene Schulung
Inhalte und Ziele
Selten hat ein Gesetz für ähnliche Verwirrung sowohl bei Mietern als auch bei Vermietern gesorgt, wie dies beim MietenWoG Bln der Fall ist. Seit das Gesetz am 23.02.2020 in Kraft getreten ist, müssen Vermieter bei Neuabschluss eines Vertrages die Mietobergrenzen beachten, diverse Informationspflichten erfüllen und dürfen die Mieten nur äußert beschränkt erhöhen.
Seit dem 23.11.2020 dürfen Mieten, die die Mietobergrenzen laut MietenWoG Bln zuzüglich 20 % überschreiten, nicht mehr gefordert werden.
Mittlerweile konnten die verschiedenen Akteure des Immobilienmarktes erste Erfahrungen sammeln im Umgang mit dem MietenWoG Bln. Auch die Rechtsprechung hat bereits einige Urteile zu den zahlreichen konfliktbeladenen Themen gefällt.
Wir besprechen aktuelle Entwicklungen, geben Handlungsanweisungen, beantworten Ihre Fragen und geben eine Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung vor den Amtsgerichten, dem Landgericht und den Verfassungsgerichten. An diesem kurzen, praxisorientierten Seminar können Sie auch online teilnehmen. Das Seminar hat einen Workshop-Charakter, sodass Sie herzlich eingeladen sind, Fragen vorab zu stellen oder direkt in die Veranstaltung einzubringen.
Seminarablauf
Überblick: Inhalte des Gesetzesentwurfs
- Anwendungsbereich
- Welche Fälle sind vom Mietenstopp erfasst?
- Die Mietobergrenzen
- Welche Zuschläge auf die Obergrenzen sind möglich?
- Wie können Bestandsmieten abgesenkt werden?
- Wie können Mieten nach Modernisierung erhöht werden?
- Gibt es Ausnahmen von den Mietobergrenzen?
Überblick über aktuelle Rechtsprechung
Pflichten und Sanktionen
- Informationspflichten der Vermieter
- Zuständige Ämter in Berlin
- Aufgaben der IBB
- Ordnungswidrigkeiten/Bußgeldverfahren
Rechtsmittel
- Was gilt im Verwaltungsverfahren
- Was gilt im Ordnungswidrigkeitenverfahren?
- Was gilt in Zivilverfahren?
- Schadensersatz-/Erstattungsansprüche?
Handlungsempfehlungen
- Informationspflichten beachten und vorbereiten
- laufende Mieterhöhungsverfahren/Modernisierungsankündigungen analysieren
- Zulässigkeit von sog. “Schattenmieten”?
- Neue Mietvertragsgestaltung prüfen
- Vorsorglich: Gegen jeden Bescheid Rechtsmittel einlegen
- Vertragsabwicklung im Fall einer Verfassungswidrigkeit
Referent

Martin Krah (RA)
Rechtsanwalt seit 2013
Tätigkeitsschwerpunkte:
Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Bau- und Architektenrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
- Dauer
- Online - 2,5 h
- Zielgruppe
- Bauträger, Immobilienverwaltungen, Vermieter, Wohnungsbaugesellschaften (Weiterbildung gem. § 34c Absatz 2a GewO i. V. m. § 15b Absatz 1 MaBV)
- Teilnehmer
- ab 5 Teilnehmern
- Ort
-
Online-Schulung
Inhouse-Schulung - Seminarunterlagen
- Die Teilnehmer erhalten Seminarunterlagen, in denen die Schulungsinhalte aufbereitet werden und eine Teilnahmebescheinigung gem. Anl. 3 zu § 15b Absatz 1 MaBV
- Kosten
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Online-Schulung 160 € pro Teilnehmer
Inhouse-Schulung: auf Anfrage
(alle Preise sind Nettopreise)