VOB/A-Vergabe von Bauleistungen
Kompaktschulung
Bauvergaberecht
(VOB/A-2019)
Inhouse Schulung offene Schulung
Inhalte und Ziele
In Anbetracht der großen wirtschaftlichen Bedeutung öffentlicher Bauaufträge sind sowohl bei Planern und Vergabestellen als auch bei potentiellen Bietern aus der Bauwirtschaft profunde Kenntnisse des Vergaberechts (VOB/A) bzw. des Vergaberechtsschutzes unerlässlich. Im Seminar werden deshalb anhand aktueller Entscheidungen praxisrelevante Fragen des Bauvergaberechts erörtert. Dem Verlauf des Verfahrens folgend geht es zunächst um die Anforderungen an die Ausschreibung (z. B. eindeutige Leistungsbeschreibung, Produktneutralität etc.) und die Anforderungen an die Bieter (z. B. Nachweis von Eignungsmerkmalen). Im Mittelpunkt steht dann das Thema Prüfung und Wertung von Angeboten. Hier geht es um Fragen wie Unvollständigkeit des Angebots, Änderung der Vergabeunterlagen, unauskömmliche Preise, Vergleichbarkeit von Nebenangeboten etc.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Aufhebung von Ausschreibungen, deren Rechtswidrigkeit zu Schadensersatzansprüchen führen kann. Sodann wird erläutert, wie sich Bieter gegen vergaberechtswidrige Entscheidungen der Vergabestellen wehren können. Dabei werden die Voraussetzungen des Nachprüfungsverfahrens gem. §§ 155 ff. GWB (bei Ausschreibungen oberhalb der Schwellenwerte) und des einstweiligen Verfügungsverfahrens vor den Zivilgerichten (bei Ausschreibungen unterhalb der Schwellenwerte) dargelegt.
Die Schulung erfolgt auf Grundlage der VOB/A-2019, deren wichtigsten Neuregelungen gesondert erläutert werden.
Seminarablauf
Grundlagen des Vergaberechts
- Zweiteilung nach Schwellenwerten
- Vorgabe der EU-Richtlinien
- Festlegung in GWB, VgV und Vergabeordnungen
- Europaweite Ausschreibungen
- Anwendbares Recht (VOB/A-Eu)
- Normadressaten (§ 99 GWB)
- Anwendungsbereich (§ 115 GWB)
- Nationale Ausschreibungen
- Anwendbares Recht (VOB/A)
- Normadressaten
- Anwendungsbereich
- Neuregelungen der VOB/A-2019
Ausschreibung von Bauleistungen
- Ausschreibungsformen, Teilnehmer am Wettbewerb
- Grundsätze der Vergabe
- Überblick über Vergabearten
- Einheitliche Vergabe/Vergabe nach Losen
- Auswahl der Bewerber
- Leistungsbeschreibung
- Eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung
- Rechtsfolgen bei lückenhafter Leistungsbeschreibung
- Gebot der Produktneutralität
- Von der Ausschreibung zur Angebotsabgabe
- Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen
- Angebotsfrist, Bewerbungsfrist
- Eröffnungstermin
Prüfung und Wertung der Angebote
- Prüfung von Angeboten, Aufklärungsgespräche
- Ausschluss von Angeboten bzw. Bewerbern
- wegen fehlender Erklärungen
- wegen fehlender/fehlerhafter Preisangaben
- wegen Änderungen der Verdingungsunterlagen
- wegen Unzulässigkeit
- Wertung der Angebote
- Eignungsprüfung auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
- Angebote mit unangemessenem Preis
- Zuschlag auf wirtschaftlichstes Angebot
- Bedeutung und Wertung von Nebenangeboten und Änderungsvorschlägen
Zuschlag und Aufhebung
- Zuschlag
- Form u. Rechtsfolgen des Zuschlags
- Preisanpassung bei verspäteter Zuschlagserteilung?
- Informationspflichten bei Zuschlagserteilung
- Aufhebung der Ausschreibung
- Aufhebungsgründe, Unterrichtung
- Einleitung eines neuen Vergabeverfahrens, ggf. Übergang in Verhandlungsverfahren
- Schadensersatz wegen rechtswidriger und verschuldeter Aufhebung
Vergaberechtsschutz
- Nachprüfungsverfahren oberhalb der Schwellenwerte / Formale Voraussetzungen
- Antragsbefugnis (§ 160 GWB)
- Durchführung des Verfahrens (§§ 160 ff. GWB)
- Entscheidung der Vergabekammer (§ 168 GWB)
- Vorzeitige Gestattung des Zuschlages
- Rechtsmittel (§§ 171 ff. GWB)
- Schadenersatz
- Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte
Referent

Dr. Ulrich Dieckert (RA)
Rechtsanwalt seit 1990
Tätigkeitsschwerpunkte: Baurecht, Vergaberecht, Haftungsrecht, Recht der Sicherheitstechnik, Vorträge und Seminare zu den o. a. Rechtsgebieten
Herausgeber eines Kommentars zum Vergaberecht
- Dauer
- Ganztagsseminar
- Zielgruppe
- Planungsbüros, Vergabestellen, Vertriebsmitarbeiter, Geschäftsführer
- Teilnehmer
- 10 bis max. 20 Personen
- Ort
-
Als Offene Schulung in diversen Orten (siehe aktuelle Termine)
oder als Inhouse-Schulung (bei Ihnen)
- Seminarunterlagen
- Die Teilnehmer erhalten ein ausführliches Skript und eine Sammlung aktueller Gerichtsentscheidungen. Darüber hinaus liegen die wichtigsten Gesetzes- und Verordnungstexte in aktueller Fassung vor (GWB, VgV, VOB/A etc.).
- Kosten
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Offene Schulung 390 € pro Teilnehmer
Inhouse-Schulung 2.350 € zzgl. Reisekosten
(alle Preise sind Nettopreise)