VOB/B-Grundlagenseminare
Lehrgang Baurecht intensiv
2. Modul: Vergütung, Nachträge, Preisanpassung und Stundenlohnarbeiten
Inhouse Schulung
Inhalte und Ziele
Unvollständige oder widersprüchliche Ausschreibungen führen regelmäßig zu Streit über Nachtragsansprüche und deren Höhe. Die Verantwortlichen auf beiden Seiten müssen deshalb die Vergütungs- und Preisanpassungsvorschriften der VOB/B und deren Berechnungssystematik kennen.
Im ersten Teil des Seminars werden die Stationen eines technischen Nachtrags behandelt und dargestellt, welche Dokumentationsanforderungen in welcher Reihenfolge beachtet werden müssen, um irreparable Fehler zu vermeiden. Dabei werden die Voraussetzungen der Nachtragsvorschriften der VOB/B erläutert und auf mögliche Änderungen durch den Bauvertrag eingegangen. Danach werden die Vertragstypen (EP-Vertrag, Detail-Pauschal-, und Global-Pauschalvertrag) besprochen und die daraus folgenden Risikozuweisungen behandelt. Im Anschluss wird anhand konkreter Beispiele aus der Rechtsprechung dargelegt, nach welchen Grundsätzen ein Bauvertrag ausgelegt werden muss, wenn Bausollbestimmungen unklar oder widersprüchlich sind. Neben den Nachtragsbestimmungen werden auch die Preisanpassungsvorschriften bei Mengenabweichungen im Einheits- bzw. Detail-Pauschalvertrag nach § 2 Abs. 3 und Abs. 7 VOB/B erörtert.
Der baubetriebliche Teil des Seminars behandelt Fragen der Anspruchsberechnung. Oftmals ist den Vertragspartnern nicht hinreichend bekannt, dass es dabei nicht auf eine “ortsübliche” Vergütung ankommt, sondern die Ansprüche vorkalkulatorisch ermittelt werden müssen. Deshalb kommt der Auftragskalkulation, die analog fortzuschreiben ist, entscheidende Bedeutung zu. Anhand konkreter Beispiele aus der Praxis wird erläutert, welche Voraussetzungen eine plausible Nachtragskalkulation erfüllen muss.
Am Ende des Seminars werden die Voraussetzungen für die Abrechnung von Stundenlohnarbeiten behandelt. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der beweiskräftigen Stundenlohnvereinbarung. Denn häufig werden Arbeiten lediglich “auf Zuruf” durchgeführt, ohne dass eine Vollmacht des Anordnenden besteht. Zentral sind ferner der Inhalt der Rapportzettel und die Prüfungspflichten des Auftraggebers.
Seminarablauf
Stationen eines technischen Nachtrags/Erkennen der Fallstricke und organisatorische Vorsorge/Dokumentation
- Rechtzeitiges Erkennen der Bausollabweichung
- Wirksame Anordnung des Auftraggebers und deren Dokumentation
- Anordnungen durch Ingenieure/fortgeschriebene Pläne als Anordnung
- Umgang mit Anordnungen “dem Grunde nach”
- Anzeige der geänderten oder zusätzlichen Leistung/Nachtragsangebote
- Schnellstmögliche Abrechnung der Nachtragsleistung wegen des Leistungsverweigerungsrechts nach § 16 Abs. 5 Nr. 4 VOB/B
Die Leistungsbestimmungsrechte des Auftraggebers
- Bauinhalts- und Bauumstandsänderungen (§ 1 Abs. 3 VOB/B)
- Forderung nach Ausführung zusätzlicher Leistungen (§ 1 Abs. 4) VOB/B/ Abgrenzung zu anderen Leistungen nach § 1 Abs. 4 Satz 2 VOB/B
Die Nachtragsvorschriften der VOB/B
- § 2 Abs. 5 VOB/B (Änderungsleistungen)
- § 2 Abs. 6 VOB/B (Zusatzleistungen)
Vertragstypen und Risikozuweisungen
- Grundsätzliche Strukturen des Einheispreisvertrags, Detail-Pauschalvertrags und des Global-Pauschalvertrags mit (teil-)funktionaler Ausschreibung
- Wer trägt das Mengenrisiko und das Änderungs- oder Vollständigkeitsrisiko bei den unterschiedlichen Vertragstypen?
- Die Prüfungs- und Bedenkenhinweispflichten des Auftragnehmers in der Angebotsphase
Die zentrale Bedeutung der Auslegung des Bauvertrags
- Wirksamkeit und Bedeutung von Rangfolgeregelungen im Vertrag
- Auslegung des Bauvertrags als sinnvolles Ganzes
- Auslegungsgrundsätze bei Widersprüchen zwischen Text und Planung oder den Vorbemerkungen zum LV und dem konkreten Positionstext.
- Die Bedeutung der VOB/C
Die Berechnung von Nachtragansprüchen der Höhe nach
- Grundsatz: analoge Fortschreibung der Auftragskalkulation
- Voraussetzungen einer prüfbaren Nachtragsberechnung anhand von Beispielen/Probleme beim Nachunternehmereinsatz
- Nachträge und Bauzeit/Baustellengemeinkosten
Leistungen ohne Anordnung oder unter eigenmächtiger Abweichung vom Auftrag nach § 2 Abs. 8 VOB/B
- Grundsatz: keine Vergütung (§ 2 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B)
- Ausnahmsweise: Vergütungsansprüche nach § 2 Abs. 8 Nr. 2 Satz 2 oder Nr. 3 VOB/B
Die Preisanpassungsvorschriften der VOB/B beim Einheitspreisvertrag
- Anpassung der Einheitspreise nach § 2 Abs. 3 VOB/B bei Mengenabweichungen von mehr als 10 % ohne Anordnung
- Umgang mit sogenannten „Null-Positionen“
- Berechnungsbeispiele
Preisanpassung beim (Detail-)Pauschalvertrag nach § 2 Abs. 7 Nr. 1 Satz 2 VOB/B
- Voraussetzungen
- Berechnungsbeispiele
Stundenlohnarbeiten (§ 2 Abs. 10 i. V. m. § 15 VOB/B)
- Wirksame Stundenlohnvereinbarung/Anzeige vor Ausführung
- Notwendiger Inhalt von Stundenlohnzetteln
- Beweiskräftige und rechtzeitige Übergabe der Stundenlohnrapporte
- Prüfungspflichten des Auftraggebers binnen 6 Werktagen
Referent

Bernd Kimmich (RA)
Rechtsanwalt seit 1995
Tätigkeitsschwerpunkte: Privates Baurecht, Baubegleitende Rechtsberatung, Gestaltung von Bau- und Nachunternehmerverträgen, Vorträge und Seminare zum Bau- und Architektenrecht
- Dauer
- 1 Tag
- Zielgruppe
- Projekt- und Bauleiter, kaufmännische Mitarbeiter, Geschäftsführer
- Teilnehmer
- bis max. 20 Personen
- Ort
-
Inhouse-Schulung (bei Ihnen)
- Seminarunterlagen
- Handbuch "VOB für Bauleiter", Schemata und Übersichten, Musterverträge zur Beauftragung von Nachunternehmern
- Kosten
-
- Seminar bei Ihnen auf Anfrage