Wirtschafts- und Steuerrecht
Inhalte und Ziele
In kaum einer Branche unterliegt der Einsatz von Arbeitskräften derart komplexen Vorgaben und Einschränkungen, wie am Bau. Wer hier die einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht beachtet, kann schnell in die Haftung geraten. Dies beginnt bei der unzulässigen Arbeitnehmerüberlassung und endet bei der illegalen Beschäftigung von Ausländern. Im Fokus steht jedoch die Pflicht zur Zahlung von Mindestlohn, für die der Unternehmer sogar eine Bürgenhaftung in der Nachunternehmerkette übernimmt. Gefahndet wird darüber hinaus nach Verstößen gegen das Schwarzarbeitsgesetz, welches auf die Bauwirtschaft zugeschnitten worden ist.
In unserem Seminar wollen wir nicht nur die gesetzlichen Pflichten darlegen, sondern auch Hilfestellungen geben, wie sich eine Haftung vermeiden lässt. Denn bei Verstößen drohen nicht nur wirtschaftliche Konsequenzen; die handelnden Personen (insbesondere Geschäftsführer) setzen sich auch einer erheblichen strafrechtlichen Haftung aus.
Des Weiteren geht es um die Haftung bei der Durchführung von Bauarbeiten. Hier obliegen den Bauunternehmen erhebliche Verkehrssicherungspflichten, um Leben, Körper und Gesundheit von Mitarbeitern und unbeteiligten Dritten zu schützen. Wer bei der Baudurchführung gegen anerkannte Regeln der Technik verstößt, kann sich darüber hinaus bei mangelbedingten Schäden einer strafrechtlichen Haftung wegen Baugefährdung aussetzen. Schließlich ist darauf zu achten, dass Nachbarrechte nicht verletzt und die Umwelt nicht gefährdet werden.
Seminarablauf
Haftungsadressaten
- Einzelunternehmer, Geschäftsführer und Prokuristen
- Weitere leitende Angestellte (Projektleiter, Bauleiter, Poliere)
- Direkte und zugeordnete Verantwortlichkeit
Haftung nach dem Entsendegesetz
- Zahlung von Mindestlohn nach Tarifvertrag
- Bürgenhaftung in der Vertragskette
- Ordnungswidrigkeiten/Strafrechtliche Haftung
Haftung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- Voraussetzungen des AüG
- Beschränkungen im Baugewerbe
- Problematik der „Scheinwerkverträge“
- Folgen bei Rechtsverstößen
- Ordnungswidrigkeiten/strafrechtliche Haftung
Haftung nach dem Schwarzarbeitsgesetz
- Gesetzliche Voraussetzungen
- Folgen eines Gesetzesverstoßes
- Ordnungswidrigkeiten/strafrechtliche Haftung
Haftung bei illegaler Beschäftigung von Ausländern
- Gesetzliche Voraussetzungen
- Folgen eines Gesetzesverstoßes
- Ordnungswidrigkeiten/strafrechtliche Haftung
Haftung bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
- Gesetzliche Voraussetzungen
- Adressaten der Verkehrssicherungspflicht
- Zivilrechtliche Haftung
- strafrechtliche Haftung
Haftung wegen Baugefährdung (§ 319 StGB)
- Gesetzliche Voraussetzungen
- strafrechtliche Haftung und Verjährung
Haftung bei Eingriffen in Nachbarrechte
- Gesetzliche Voraussetzungen
- zivilrechtliche Haftung
- strafrechtliche Haftung
Haftung bei Verletzung von Umweltschutzvorschriften
- Gesetzliche Pflichten
- zivilrechtliche Haftung
- Ordnungswidrigkeiten/strafrechtliche Haftung
Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung
- Aufgabenverteilung und Ressortbildung
- Delegation und Kontrolle
- Haftungsausschlüsse und Entlastungen
- Versicherungen
Referent

Dr. Ulrich Dieckert (RA)
Rechtsanwalt seit 1990
Tätigkeitsschwerpunkte: Baurecht, Vergaberecht, Haftungsrecht, Recht der Sicherheitstechnik, Vorträge und Seminare zu den o. a. Rechtsgebieten
Herausgeber eines Kommentars zum Vergaberecht
- Dauer
- Halbtagsseminar
- Zielgruppe
- Geschäftsführer, Bankkaufleute, Projektleiter, Planungsbüros
- Teilnehmer
- 10 bis max. 20 Personen
- Ort
-
Als Offene Schulung in Berlin
oder als Inhouse-Schulung (bei Ihnen)
- Seminarunterlagen
- Die Teilnehmer erhalten eine ausführliche Gliederung sowie die einschlägigen Gesetzestexte
- Kosten
-
offene Schulung 195 € pro Teilnehmer
Inhouse-Schulung 1.175 € zzgl. Reisekosten
(alle Preise sind Nettopreise)