Wichtige Entscheidungen
Begleicht der Auftraggeber Abschlagsrechnungen des Auftragnehmers, ohne von seinem Recht auf Abzug des Sicherheitseinbehalts Gebrauch zu machen, löst dies keine Rückforderungsansprüche im Rahmen der Schlussrechnungsprüfung aus.
OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.03.2025 – 21 U 7/24
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