Unternehmergespräch am 11.11.2025 zum „Herbst der Reformen“

Unsere Kanzlei veranstaltete am 11.11.2025 ein Unternehmergespräch, in dem es um den von der Bundesregierung ausgerufenen „Herbst der Reformen“ ging. Denn sowohl für die Bauwirtschaft als auch für die Bauverwaltung sind die angekündigten Reformen von großer Bedeutung. Die Veranstaltung war entsprechend gut besucht, wir konnten über 60 Teilnehmer aus dem Kreis unserer Mandanten und langjährigen Ansprechpartner begrüßen.

Im Fokus stand zunächst der sog. „Bauturbo“, über welchen unser Experte für das öffentliche Baurecht, Herr Rechtsanwalt Thorsten Krull berichtete. Dieses „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ soll Bauvorhaben künftig erleichtern, insbesondere was das Einfügen im ungeplanten Innenbereich, das Bauen im Außenbereich und Befreiungen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen angeht. Dabei kommt den Entscheidungen von Gemeinden in Bezug auf entsprechende Anträge von Bauwilligen eine besondere Bedeutung zu. Welche Erleichterungen man sich von diesem Gesetz, welches mittlerweile vom Bundestag verabschiedet wurde, versprechen kann, lässt sich dem Beitrag unseres Kollegen in diesem Newsletter entnehmen.

Sodann ging es um das sog. „Vergabebeschleunigungsgesetz“, über dessen wesentlichen Neuregelungen unser Experte für das Vergaberecht, Herr Rechtsanwalt Dr. Ulrich Dieckert, referierte. Im Gegensatz zum Bauturbo sind diese Regelungen bisher noch nicht in Kraft getreten, da hierüber noch in den zuständigen Bundestagsausschüssen gerungen wird und eine abschließende Zustimmung des Bundesrates aussteht. Konkret geht es hier um Aufweichungen beim Grundsatz der losweisen Vergabe, Erleichterungen bei der Leistungsbeschreibung und bei Eignungsnachweisen sowie um Einschränkungen des Rechtsschutzes bei Verfahren vor den Vergabekammern und Vergabesenaten. Sobald das Gesetz in Kraft getreten ist, werden wir über die konkreten Neuregelungen in unserem nächsten Newsletter berichten.

Den Abschluss bildete ein Vortrag unseres Experten für das private Baurecht, Herrn Rechtsanwalt Markus Fiedler, der über wegweisende aktuelle Urteile zur Wirksamkeit von Bauvertragsregelungen berichtete. Im Fokus standen dabei Entscheidungen zu Nachlässen, Umlagen und Vertragsstrafen, in denen die Gerichte die AGB-Konformität hinterfragt hatten. RA Fiedler gab hier wichtige Tipps, wie sich solche Risiken bei der künftigen Vertragsgestaltung vermeiden lassen.

Im Anschluss an die Vorträge luden wir die Teilnehmer zu einem „Get-Together” ein, bei dem sich alle Beteiligten bei einem kleinen Imbiss und Getränken austauschen konnten. Es war alles in allem eine runde Veranstaltung, so dass wir dieses Format im kommenden Jahr gerne wiederholen werden.