AGB für Schulungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die die DIECKERT
Recht und Steuern GbR, Gertraudenstraße 20, 10178 Berlin (nachfolgend Veranstalter genannt) mit Unternehmen oder Verbrauchern über die Teilnahme an einer Präsenz- oder digitalen Schulung (nachfolgend „Veranstaltung“) schließt, soweit nicht in einer Individualvereinbarung zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer (m/w/d) ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Sie gelten mit Abgabe der Anmeldung durch den Teilnehmer, spätestens allerdings mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages – nachfolgend Vertrag genannt – als angenommen.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Veranstalter ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn der Veranstalter in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmers eine Leistung diesem gegenüber vorbehaltlos ausführt.

2. Anmeldung/ Vertragsschluss

2.1. Das Online-Formular „Anmeldung“ und die Informationen zu den Seminaren auf der Webseite verstehen sich als eine Einladung an den Interessenten, seinerseits ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu machen.
2.2. Der Teilnehmer gibt mit der Zusendung des ausgefüllten Online-Formulars „Anmeldung“ vom Veranstalter ein rechtsverbindliches Angebot ab, an das er bis zum Beginn der Veranstaltung gebunden ist (§ 145 BGB). Die späteste Abgabe eines Angebots für Veranstaltungen von Seminaren in Berlin ist fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn. Für Veranstaltungen außerhalb von Berlin ist die Abgabe eines Angebots bis 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin möglich.
2.3. Sodann erhält der Teilnehmer eine automatisierte E-Mail, die nur eine Eingangsbestätigung darstellt. Ein verbindlicher Vertragsschluss kommt erst zustande, wenn der Veranstalter das Angebot schriftlich oder in Textform durch eine Buchungsbestätigung annimmt. Die Annahme erfolgt innerhalb einer Frist von drei Tagen.
2.4. Der Veranstalter entscheidet über die Annahme des Angebots. Er kann das Angebot eines Teilnehmers zurückweisen.
2.5. Ergänzungen oder Änderungen zum Vertrag sowie vertragliche Nebenabreden gelten erst dann als verbindlich vereinbart, wenn der Veranstalter diese schriftlich oder in Textform bestätigt hat.

3. Gegenstand des Vertrages, Durchführung der Veranstaltung

3.1. Der Veranstalter führt die Veranstaltung entsprechend des jeweiligen auf der Webseite www.bauleiterschulung.de zu findenden Programminhaltes und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen durch. Der Veranstalter und die eingesetzten Referenten sind berechtigt, die konkrete Art der Leistungserbringung nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen.
3.2. Die Leistungserbringung erfolgt auf dienstvertraglicher Basis im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Der Veranstalter schuldet über die Erbringung der Leistungen hinaus keinen Erfolg.
3.3. Jeder Teilnehmer erhält bei Veranstaltungen vor Ort zu Beginn der Veranstaltung Veranstaltungsunterlagen, bei Online Veranstaltungen werden ihm diese digital zum Herunterladen zur Verfügung gestellt. Sämtliche Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Eingeräumt wird dem Teilnehmer lediglich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch. Die gewerbliche Nutzung, Vertrieb oder das zur Verfügung stellen zum Download, die Vervielfältigung, Digitalisierung, Veröffentlichung oder jede – auch nur auszugsweise erfolgte – andere Verwendung außerhalb der Veranstaltung bedarf der vorherigen, ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Urheberrechte zu wahren, jeder Missbrauch kann rechtlich verfolgt werden.
3.4. In Ausnahmefällen behält sich der Veranstalter den Austausch von Referenten und/ oder Änderungen im Programmablauf unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vor.
3.5. Am Ende der Veranstaltung erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung. Je nach Veranstaltungsformat wird diese vor Ort ausgegeben, per Post versandt oder digital zur Verfügung gestellt. Eine Gewähr dafür, dass die Teilnahmebestätigung von Dritten anerkannt wird, übernimmt der Veranstalter nicht.
3.6. Ebenso gehört zur Leistungserbringung das zur Verfügung stellen von Tagungsgetränken und einer Pausenbewirtung. Dies gilt nicht bei Inhouse-Schulungen und bei digitalen Veranstaltungen.
3.7. Leistungen, die sich nicht aus den vorgenannten wesentlichen Vertragsbestandteilen ergeben, gehören nicht zum Leistungsumfang und sind folglich nicht Vertragsgegenstand, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3.8. Die Anreise und Übernachtung gehören nicht zum Gegenstand des Vertrages und sind vom Teilnehmer eigenständig zu organisieren.

4. Pflichten des Teilnehmers

4.1. Bei offenen Veranstaltungen ist der Teilnehmer verpflichtet, sich an die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung zu halten, sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsleistung entgegenstehen könnte (sog. Ordnungsgemäße Mitwirkungshandlung).
4.2. Bei Inhouse-Veranstaltungen muss der Teilnehmer sicherstellen, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen seinerseits, seiner Erfüllungsgehilfen oder Dritter rechtzeitig und für den Veranstalter kostenlos erbracht werden. Dies meint, dass für die Durchführung der Leistungen notwendige Schulungsräume, Hilfsmittel oder Hilfskräfte kostenlos zur Verfügung zu stellen sind, soweit nicht anders vereinbart.
4.3. Im Übrigen müssen die Mitwirkungshandlungen des Teilnehmers den jeweils gültigen Rechtsvorschriften, Normen, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.

5. Vergütung und Fälligkeit nach Zusage

5.1. Es gelten die für die jeweilige Veranstaltung einzeln ausgewiesenen Veranstaltungsbeiträge (nachfolgend Vergütung genannt). Bei diesen Beiträgen handelt es sich um Netto-Preise (zzgl. der zum Zeitpunkt der Veranstaltungsdurchführung gültigen Umsatzsteuer).
5.2. Spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin erhält der Teilnehmer eine Nachricht (nachfolgend Zusage genannt), ob die Veranstaltung an dem Termin stattfindet. Falls die Veranstaltung nicht stattfindet, so erfolgt entweder mit Rücksprache des Teilnehmers eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung des Veranstalters oder es erfolgt eine Stornierung. Diese Entscheidung bleibt dem Veranstalter überlassen. Eine Erstattung von Reise- oder Übernachtungskosten findet nicht statt.
5.3. Die Rechnungslegung erfolgt erst nach der Zusage, dass das Seminar stattfindet. Der vom Veranstalter gestellte Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang zur Zahlung ohne jeden Abzug fällig und an die auf der Rechnung angegebenen Bankverbindung unter Angabe der Rechnungsnummer zu überweisen, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
5.4. Ist der Teilnehmer im Zahlungsverzug, so sind rückständige Rechnungsbeträge mit 3 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen (§ 247 BGB).

6. Vertretung/ Ersatzteilnehmer

6.1. Die Veranstaltungen dürfen grundsätzlich nur durch die angemeldeten Teilnehmer besucht werden.
6.2. Die Benennung eines Vertreters, der an die Stelle des Teilnehmers an der Veranstaltung teilnimmt, ist möglich, soweit der Veranstalter dem zustimmt und die Veranstaltung noch nicht begonnen wurde.
6.3. Die Benennung des Vertreters bedarf der Textform.

7. Stornierung

7.1. Eine Stornierung bezeichnet das vertragliche Recht zur Kündigung, welches sowohl dem Teilnehmer, als auch dem Veranstalter zustehen.
7.2. Stornierung durch den Teilnehmer
7.2.1. Findet die Stornierung durch den Teilnehmer weniger als 21 Tage vor der Veranstaltung statt, was auch das Fernbleiben von der Veranstaltung und einen Abbruch der Teilnahme umfasst, so steht dem Veranstalter dennoch die volle Vergütung für die betroffene Veranstaltung zu.
7.2.2. Eine Stornierung muss in Textform (per Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen.
7.2.3. Für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist der Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung beim Veranstalter maßgeblich.
7.2.4. Wünscht der Teilnehmer einen Nachweis, dass dem Veranstalter aus der Stornierung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist, so steht ihm der Nachweis offen.
7.3. Stornierung durch den Veranstalter
7.3.1. Bei einer Stornierung durch den Veranstalter nach erfolgter Zusage gemäß Ziffer 5.3. besteht nur die Verpflichtung zur Rückerstattung der bereits gezahlten Teilnahmegebühren. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise-, Übernachtungskosten oder Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens des Veranstalters.

8. Umbuchung

8.1. Eine Umbuchung bezeichnet einen Vorgang, mit dem ein wirksam abgeschlossener Vertrag inhaltlich bei fortbestehender Vertragsbindung hinsichtlich des Veranstaltungstermins oder Veranstaltungsorts geändert wird.
8.2. Umbuchung durch den Teilnehmer
8.2.1. Kann ein gebuchter Termin vom Teilnehmer aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen wichtigen Gründen nicht wahrgenommen werden, so kann der Teilnehmer einmalig innerhalb einer Frist von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der ursprünglichen Veranstaltung kostenlos auf einen von dem Veranstalter vorgeschlagenen, anderen verfügbaren Veranstaltungstermin umbuchen. Der Teilnehmer kann verpflichtet werden, die wichtigen Gründe seiner Absage zu belegen oder auch weitere gewünschte Auskünfte und Nachweise zu erbringen.
8.2.2. Die Umbuchung muss dem Veranstalter in Textform unverzüglich ab Kenntnis des wichtigen Grundes, spätestens bis Veranstaltungsbeginn zugehen.
8.2.3. Es lässt sich immer nur auf eine gleichwertige Veranstaltung umbuchen.
8.2.4. Sollte innerhalb einer Frist von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der ursprünglichen Veranstaltung kein Ersatztermin verfügbar sein oder eine Umbuchung aus anderen Gründen nicht möglich sein, so entfällt der Anspruch auf Umbuchung und der Teilnehmer ist zur Zahlung der vereinbarten Teilnahmegebühr verpflichtet.
8.3. Umbuchung durch den Veranstalter
8.3.1. Ist dem Veranstalter die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderem wichtigen Grunde nicht möglich, so kann auch der Veranstalter den Teilnehmer von einer Veranstaltung umbuchen. Als anderer wichtiger Grund gilt insbesondere
- das Nichterreichen der festgesetzten Mindestteilnehmerzahl oder
- der ersatzlose Ausfall von Referenten.
8.3.2. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung an dem ausgewählten Veranstaltungsort. Bei einer Präsenzveranstaltung behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer auch auf eine entsprechende Online-Veranstaltung umzubuchen.
8.3.3. Der Veranstalter informiert den Teilnehmenden über die Umbuchung unverzüglich unter der bei der Anmeldung angegebenen Kontaktadresse, spätestens bis Veranstaltungsbeginn.
8.3.4. Sollte innerhalb einer Frist von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der ursprünglichen Veranstaltung kein Ersatztermin verfügbar sein oder eine Umbuchung aus anderen Gründen nicht möglich sein, so wird dem Teilnehmer die gutgeschriebene Teilnahmegebühr erstattet.

9. Haftung

Bei Online-Veranstaltungen haftet der Veranstalter nicht, wenn die Übermittlung und der Empfang der Daten nicht technisch einwandfrei stattfindet.

10. Newsletter-Anmeldung und Datenschutzhinweise

10.1. Falls bei der Anmeldung erwünscht, so kann der Teilnehmer einen Newsletter des Veranstalters abonnieren. Dieser hält den Teilnehmer über künftige Veranstaltungen und aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, über die von dem Teilnehmer angegebene Mailanschrift, auf dem Laufenden.
10.2. Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten des Teilnehmers zur Abwicklung und Erfüllung des abgeschlossenen Vertrages und zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen.
10.3. Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen die personenbezogenen Daten des Teilnehmers an Partnerunternehmen oder Dritte weiterzugeben, die diese Daten im Auftrag des Veranstalters verarbeiten.
10.4. Auch ist der Veranstalter dazu berechtigt, eine Teilnehmerliste mit den von dem Teilnehmer angegebenen Daten (Name, E-Mail-Adresse, Unternehmen) zur Ansicht auszulegen.
10.4. Die Daten werden außerdem zur weiteren Pflege der Geschäftsbeziehung mit dem Teilnehmer verwendet, soweit dieser dem nicht gemäß § 21 Abs. 1 DS-GVO widerspricht.
10.5. Auf die allgemeinen Informationen zur Verwendung der Daten des Teilnehmers, die unter https://bauleiterschulung.de/datenschutz/ zu finden sind, wird hingewiesen.

11. Rechtswahl

Die gegenseitigen Rechte und Pflichte aus dem Vertrag und im Zusammenhang mit dem Vertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist das Gericht, in dessen Gerichtsbezirk sich der Geschäftssitz des Veranstalters befindet, zuständig. Der Veranstalter ist trotzdem berechtigt den Aussteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.