Editorial

Lieferengpässe und Preissteigerungen wegen des Kriegs in der Ukraine …

… sind das Thema Nr. 1 in der deutschen Bauwirtschaft. Auftraggeber und Auftragnehmer fragen sich, wie es mit der Erfüllung laufender Bauverträge weitergeht. Gibt es Ansprüche auf Bauzeitverlängerung wegen „höherer Gewalt“? Lässt sich die vereinbarte Vergütung wegen „Wegfalls der Geschäftsgrundlage“ anpassen? Was ist bei Abgabe von Angeboten bzw. beim Neuabschluss von Verträgen (insbesondere bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand) zu beachten? Mit all diesen Fragen werde ich mich nächste Woche in einem Online-Seminar befassen, das vom Reguvis-Verlag veranstaltet wird. Das Online-Seminar findet am 31.03.2022 vom 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr statt. Anmeldungen hierzu sind über den nachstehenden Link möglich.

Auch in unserem Newsletter, der ab heute in neuer Gestalt erscheint, befassen wir uns mit Fragen der Preisanpassung. So erläutert unsere Kollegin Hasselbach in der Rubrik “Aktuelles”, welche rechtlichen Anforderungen an Preisanpassungsklauseln/Stoffpreisgleitklauseln zu stellen sind. Von aktueller Bedeutung sind auch die neuen Pflichten von Grundeigentümern, im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 elektronische Grundsteuererklärungen abzugeben. Lesen Sie hierzu den Beitrag unserer Steuerberaterin Dr. Annette Funk.

Wie immer haben wir eine Reihe von interessanten Entscheidungen für Sie kommentiert. So hat das Kammergericht Ende letzten Jahres entschieden, dass die 80 %-Regelung bei der Abrechnung von Nachträgen auch bei VOB/B-Verträgen gilt. Unser Kollege Bach kommentiert des Weiteren eine aktuelle Entscheidung des BGH, die sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen der Verzicht auf die Einrede der Anfechtbarkeit in Sicherungsklauseln AGB-rechtlich wirksam sein kann. Interessant ist auch eine vom BGH bestätigte Entscheidung des OLG Jena, die sich mit der Zulässigkeit eines Mängeleinbehalts trotz gestellter Gewährleistungssicherheit befasst. Lesen Sie hierzu die Kommentierung unseres Kollegen Dehn. Schließlich ist ein Urteil des Kammergerichts von Bedeutung, das über das Rücktrittsrecht eines Verbrauchers von einem Bauvertrag zu befinden hatte.

Aus dem Vergaberecht habe ich eine Entscheidung des OLG Zweibrücken besprochen, wonach auch im Unterschwellenbereich eine Rügeobliegenheit besteht, wenn der Bieter Rechtsschutz durch die Zivilgerichte beansprucht. Schließlich berichtet unser Kollege Krah über die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Anwendbarkeit der HOAI-Mindestsätze zwischen Privaten.

Abschließend dürfen wir auf unser Schulungsangebot im ersten Halbjahr 2022 hinweisen, welches Sie auf unserer Website www.bauleiterschulung.de abrufen können.

Dr. Ulrich Dieckert
Rechtsanwalt