Editorial

Wann kommt endlich die neue VOB/B …

… fragt man sich anlässlich der neuen Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zur AGB-Widrigkeit der Kündigungsregelung in § 4 Abs. 7 VOB/B. Denn diese benachteiligt den Auftragnehmer nach Auffassung des BGH unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB und ist daher unwirksam, wenn die VOB/B nicht im Ganzen unverändert vereinbart worden ist, was nur selten der Fall ist. Wir haben diese wichtige Entscheidung für Sie besprochen und werfen dabei auch einen Blick auf die sonstigen Unzulänglichkeiten der derzeit noch geltenden VOB/B.

Auch in Bezug auf die Einstufung eines Verbraucherbauvertrages hat der BGH Anfang 2023 ein Machtwort gesprochen. Danach liegt kein Verbraucherbauvertrag vor, wenn der Verbraucher einen Unternehmer im Rahmen eines Neubaus lediglich mit einzelnen Gewerken, nicht jedoch mit der Gesamtbauleistung beauftragt. Wir kommentieren auch diese Entscheidung sowie ein weiteres BGH-Urteil zur Abrechnung von Stundenlohnarbeiten, welches die für die Bauwirtschaft von praktischer Bedeutung ist.

Aus dem Vergaberecht berichten wir über eine Entscheidung der VK Lüneburg zu Preisgleitklauseln wegen des Ukraine-Krieges, die wegen der anhaltenden Unwägbarkeiten auch im Frühjahr 2023 von öffentlichen Auftraggebern in die Bauaufträge zu integrieren sind. Werden solche Klauseln während der Angebotsphase vom Auftraggeber nachgeschoben, dann ist dies zulässig, wie die Vergabekammer Berlin einen Beschluss vom 26.01.2023 festgestellt hat.

Auch weitere Beiträge zur Sozialversicherungspflicht scheinselbstständiger Bauarbeiter, zur steuerlichen Privilegierung von Photovoltaikanlagen und zum Ausschluss des Selbstvornahmerechts in AGB empfehlen wir Ihrer Aufmerksamkeit. Abschließend weisen wir auf Vorträge unserer Berufsträger sowie auf Seminarveranstaltungen unserer Kanzlei zum Baurecht im zweiten Quartal 2023 hin, bei denen sich eine Teilnahme lohnt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Dieckert
Rechtsanwalt