Editorial

Das Jahr 2022 ist zwar noch nicht zu Ende, doch es hat bleibende politische und wirtschaftliche Spuren hinterlassen.

Dies betrifft insbesondere die Bauwirtschaft, welche sich seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine massiven Preissteigerungen gegenübersieht, welche indirekt auch zu Auftragsrückgängen geführt haben. Als Baujuristen hatten wir daher in diesem Jahr alle Hände voll zu tun, sodass wir erst jetzt unseren Herbst-Newsletter mit einem Überblick über aktuelle Entscheidungen vorlegen können.

Aus dem Bereich des Baurechts berichten wir über den Umgang mit bauzeitbedingten Mehrkosten, über Anzeigepflichten beim Kraneinsatz sowie über Mangelbeseitigungskosten, die Gegenstand eines Vergleiches gewesen sind. Zum Bauvergaberecht referieren wir eine Entscheidung der Vergabekammer Südbayern über unzulässig lange Bindefristen sowie über eine Entscheidung der VK Westfalen, die sich mit den Preissteigerungen wegen des Ukraine-Krieges befasst. Von allgemeinem Interesse dürfte die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs sein, mit der geklärt wird, wann Willenserklärungen, die per E-Mail verschickt werden, beim Empfänger wirksam zugehen. Aus dem Steuerrecht referieren wir eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes, der eine Umsatzsteuerpflicht auf kündigungsbedingt nicht mehr erbrachte Leistungen ablehnt. Schließlich berichten wir über die Abmahnwelle wegen angeblicher Datenschutzverstöße durch die Verwendung von Google Fonts und geben hierzu praktische Ratschläge.

Besonders hinweisen dürfen wir auf unser Seminarprogramm in den nächsten Monaten. Nutzen Sie die auftragsschwache Winterzeit, um Ihre rechtlichen Kenntnisse zu aktualisieren.

Dr. Ulrich Dieckert
Rechtsanwalt