Leistungspflichten des Architekten, Honorarfragen, Haftung des Architekten, Tipps für die Vertragsgestaltung
Inhalte und Ziele
Das Seminar richtet sich an Architekten- und Ingenieure sowie an Auftraggeber, die regelmäßig Architekten- und Ingenieurleistungen vergeben. Dabei werden Grundkenntnisse des Architekten- und Werkvertragsrechtes vorausgesetzt. Denn im Seminar geht es – wie der Titel schon sagt – um Schwerpunkte, die aus anwaltlicher Sicht von besonderer Bedeutung sind.
Der Architekt trägt bei der Planung und Durchführung eines Bauvorhabens eine große Verantwortung. Im Seminar wird dargelegt, welche Anforderungen die Rechtsprechung an den werkvertraglichen Erfolg in den einzelnen Leistungsschritten stellt. Im zweiten Teil geht es um ausgewählte Honorarfragen, z. B. zur wirksamen Vereinbarung eines Pauschalhonorars und zur Honorierung zusätzlicher Leistungen, insbesondere bei der Wiederholung von Grundleistungen oder Bauzeitverlängerung.
Schließlich werden ausgesuchte Haftungstatbestände besprochen, wie Pflichtverletzungen bei Planungs- und Überwachungsfehlern, bei Bausummenüberschreitung, bei fehlerhafter Ausschreibung und Vergabe, sowie bei Verzug mit der Leistungserbringung. In diesem Zusammenhang wird die Rechtsprechung zur gesamtschuldnerischen Haftung von Planern, Sonderfachleuten, Bauüberwachern und Bauunternehmen dargelegt. Nützliche Praxistipps für die Vertragsgestaltung runden das Seminar ab.
Seminarablauf
Leistungspflichten des Architekten
- Geschuldeter Werkerfolg (Teilerfolg) nach der Rechtsprechung des BGH
- Ausrichtung an den Leistungsphasen der HOAI als Auslegungshilfe
- LP 1 und Bedarfsplanung gemäß DIN 18205
- LP 2 – 3 (Werkerfolg der Entwurfsplanung, anteiliges Honorars bis dahin, Behandlung von Restleistungen in der Entwurfsplanung)
- Werkerfolg in der LP 4 (genehmigungsfähige Planung, was ist hier bei Vertragsabschluss zu beachten?)
- LP 5 (Inhalt und Umfang der Ausführungsplanung, Abgrenzung zur Entwurfsplanung und zur Werk- und Montageplanung des Unternehmers)
- LP 6 und 7 (Werkerfolg bei der Vorbereitung und Mitwirkung in der Vergabe, Unterstützung öffentlicher Auftraggeber im Vergabeverfahren)
- LP 8 (Bauüberwachung auf Abruf, Überwachungsumfang, Prüfungspflichten)
- Konsequenzen aus fehlender Leistungserbringung
- Nacherfüllung
- Minderung des Honorars
- Abnahme des Architektenwerkes
- Abnahmezeitpunkt
- Teilabnahme
- Abnahmeverzug
- Stillschweigende Abnahme
Honorarfragen
- Rechtsprechung des EuGH zu Mindest- und Höchstsätzen
- Wirksame Vereinbarung eines Pauschalhonorars
- Honorar bei Wiederholung von Grundleistungen
- Honorar bei Änderungen mit Auswirkungen auf die a. K.
- Honorierung von Besonderen
- Anforderungen an die prüfbare Rechnung, neue DIN 276
- Honorar bei Bauzeitverlängerung
- Verjährung von Honoraransprüchen
Haftung des Architekten
- Pflichtverletzungen
- Planungsfehler
- Überwachungsfehler
- Bausummenüberschreitung
- Fehlerhafte Ausschreibung und Vergabe
- Verzug mit der Leistungserbringung
- Haftungsfolgen
- Gewährleistung
- Schadensersatz
- Anrechnung von „Sowieso-Kosten“
- Gesamtschuldnerische Haftung
- Planer ./. Sonderfachmann
- Planer ./. Bauüberwacher
- Planer ./. Bauunternehmer
- Bauüberwacher ./. Bauunternehmer
- Strafrechtliche Haftung
- Verjährung von Haftungsansprüchen
- Versicherungsfragen
Tipps für die Vertragsgestaltung
- Honorarvereinbarung
- Pauschalen
- zusätzliche Leistungen
- Erfolgsbeteiligungen
- Baukostenvereinbarungen
- Regelungen zur Bauzeit
- Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbegrenzungen