In diesem Jahr startet die Umsetzung der Grundsteuerreform. Vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 müssen Eigentümer/innen eine Steuererklärung für ihre Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft abgeben.
Die Abgabe muss über ELSTER elektronisch erfolgen. Dies ist ab dem 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 möglich.
Für die Abgabe der Erklärung ist eine Einsichtnahme in das Grundbuch voraussichtlich nicht erforderlich (so z. B. in Berlin).
Es ist wichtig, dass Wohnflächenveränderungen (Wintergarten etc.) angegeben werden. Bei Wohnflächenveränderungen, die bisher nicht gemeldet worden sind und nun angegeben werden, wird es zu keinen Steuernachzahlungen führen. Insofern gehen Wohnflächenveränderungen steuerlich für die Vergangenheit nicht zulasten der Eigentümer.
Wie hoch die individuelle Grundsteuerbelastung zukünftig ausfallen wird, kann derzeit noch niemand wirklich sagen, weil weder die Grundstücksbewertung endgültig abgeschlossen ist noch die Hebesätze ab dem Jahr 2025 feststehen. Grundsätzlich wird ein steuerneutrales Aufkommen angestrebt, was aber im Einzelfall durchaus unterschiedlich sein wird. Langfristig soll alle sieben Jahre eine Neubewertung erfolgen. Wichtig ist, dass die Grundsteuer zu den umlagefähigen Kosten gehört und durch die Nebenkostenabrechnung an die/den Mieter/innen weiterberechnet werden kann.
Wir raten Betroffenen, sich rechtzeitig mit der Grundsteuererklärung 2022 zu befassen. Gerne stehen wir für Fragen rund um dieses Thema zur Verfügung.
Dr. Annette Funk
Steuerberaterin