Editorial

Was lange währt, wird nicht immer sonderlich gut ….

… meinen wir in Bezug auf das neue Vergabebeschleunigungsgesetz, das nach der Zustimmung des Bundesrates nunmehr am 1. Juli 2026 in Kraft treten wird. Lesen Sie hierzu unseren ausführlichen Beitrag am Ende dieses Newsletters.

Ansonsten haben wir wieder eine Reihe praxisrelevanter Entscheidungen für Sie kommentiert. So hat der BGH mit seinem Urteil vom 26.03.2026 zur unwirksamen Abnahme des Gemeinschaftseigentums die gesamte Bauträgerbranche in Aufruhr gesetzt. Ähnliche Auswirkungen dürfte die BGH-Entscheidung vom 11.03.2026 zur AGB-rechtlichen Unwirksamkeit von Wertsicherungsklauseln entfalten. Und das EuGH-Urteil zum Verbraucherwiderruf vom 05.03.2026 klärt einige wichtigen Fragen zu den Voraussetzungen und einem möglichen Missbrauch dieses umstrittenen Verbraucherrechtes.

Interessant sind auch die Entscheidung des OLG Karlsruhe zur Wirksamkeit nachgeschobener Zahlungsbedingungen sowie die erste Entscheidung zur Anwendbarkeit der neuen Regelungen des sog. Bauturbo in einem laufenden Baugenehmigungsverfahren. Die Besprechung einer vergaberechtlichen Entscheidung zur sog. Eignungsleihe rundet unseren Rechtsprechungsüberblick ab.

Beachten Sie bitte auch das beigefügte Merkblatt des ZDB zum Umgang mit Preissteigerungen wegen des Irankrieges sowie unsere Hinweise auf kommende Seminarveranstaltungen unserer Kanzlei.

Ich wünsche ein nutzbringende Lektüre …

Dr. Ulrich Dieckert
Rechtsanwalt