Kaufmännische Bestätigungsschreiben, Loslösung vom Pauschalpreis, Leistungsverweigerung bei streitigen Nachträgen, Wirksamkeit vertraglicher Klauseln, Abwehr der Vertragsstrafe, Beweislastumkehr beim Aufmaß und mehr
Inhalte und Ziele
Viele Auftragnehmer verschenken aufgrund bloßer Unkenntnis noch immer bares Geld. Der Auftragnehmer nimmt wichtige Rechte nicht wahr, weil sie ihm schlichtweg unbekannt sind.
Im Rahmen des Seminars werden wir den Teilnehmern 20 Möglichkeiten aufzeigen, ihre Position gegenüber dem Auftraggeber maßgeblich zu stärken. Es handelt sich um ganz legale Tipps und Tricks, die sich für den Auftragnehmer lohnen und die er sofort umsetzen kann.
Natürlich bilden Nachträge einen Schwerpunkt des Seminars. Wir werden darlegen, was der Auftragnehmer hier gerade nach der Reform des Bauvertragsrechts 2018 beachten muss.
Pauschalpreisverträge sind in der Regel nur für den Auftraggeber vorteilhaft. Deshalb muss der Auftragnehmer wissen, wie er sich – z. B. im Falle der Fehlkalkulation – von der Pauschalpreisabrede lösen kann. Wir werden Wege aufzeigen.
Schließlich wissen viele Auftragnehmer nicht, dass die VOB/B ihnen das Werkzeug zur Verfügung stellt, den mühsamen Streit über Stundenlohnarbeiten von Anfang an aus dem Weg zu gehen. Die hier sehr auftragnehmerfreundlichen Regelungen der VOB/B sind auch den meisten Auftraggebern unbekannt.
Seminarablauf
- Das Angebotsbegleitschreiben
- Das kaufmännische Bestätigungsschreiben
- Zugangsbeweis bei wichtigem Schriftverkehr
- Keine Hinweispflicht bei Ausschreibungsfehlern?
- Nachträge nach der Baurechtsreform 2018
- Leistungsverweigerung bei streitigen Nachträgen
- Was schuldet der Auftragnehmer bei der Pauschalpreisabrede wirklich?
- Komplettheitsklauseln abwehren
- Abwehr der Vertragsstrafe (6 Tipps)
- Wie kann die Verlängerung der Gewährleistungsfrist bei Nacharbeiten verhindert werden
- Anerkenntniswirkung bei Stundenlohnzetteln (§ 15 Nr. 3 Satz 5 VOB/B)
- Die Umdeutung einer Kündigung bei fehlendem wichtigen Grund (§ 8 Nr. 3 und § 8 Nr. 1 VOB/B)
- Aufmaßstreitigkeiten vermeiden!
- Wie kann man die Schlusszahlungserklärung umgehen?
- Die Bauhandwerkersicherheit
- Wie kann der Auftragnehmer lange Werklohnprozesse vermeiden bzw. verkürzen?