Editorial

100 Jahre VOB/B:Ist dieses Regelwerk noch zeitgemäß?

Mit diesem Sonder-Newsletter widmen wir uns der VOB/B, die in diesem Jahr 100 Jahre alt wird. Dieses in 1926 aus der Taufe gehobene und seitdem regelmäßig weiterentwickelte Regelwerk bildete bis vor kurzem die rechtliche Grundlage fast aller in Deutschland abgeschlossen Bauverträge.

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Beiträge

100 Jahre VOB/B – Zeit für den verdienten Ruhestand?

Warum die Untätigkeit des DVA die VOB/B zunehmend entwertet

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Beiträge

Vom Submissionswesen zur AGB-Falle: Ein fiktives Gespräch mit den Vätern der VOB über ihr 100-jähriges Erbe.

Emil Beutinger, gelernter Steinmetz, Architekt und Oberbürgermeister a. D. von Heilbronn (1875–1957) und geistiger Vordenker der Verdingungsordnung, sowie Erich Voß, ehemaliger Oberregierungsbaurat im Reichsfinanzministerium (ab 1929 Leiter der Reichsbaudirektion und der Mann, der die VOB 1926 administrativ durchsetzte)

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Wichtige Entscheidungen

Praxisbeispiel zum Privilegierungsverlust

Wenn ein einziger Satz die VOB/B kippt: OLG Nürnberg zur Schriftformklausel als „schädliche Abweichung“
Anmerkung zu OLG Nürnberg, Beschl. v. 14.1.2025 – 2 W 2077/24 Bau (IBRRS 2025, 0590)

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