Editorial

Kaum zu glauben, leider wahr…

Bauunternehmer erhält kein Geld, wenn er den Verbraucher nicht vollständig über sein Widerrufsrecht belehrt hat!

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Wichtige Entscheidungen

Keine Vergütung bei nicht vollständiger Belehrung über Widerrufsrecht

Keine Vergütung des Bauunternehmers für Leistungen aus einem Bauvertrag bei nicht vollständiger Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht vor Vertragsschluss außerhalb von Geschäftsräumen

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Wichtige Entscheidungen

Auftragnehmer haftet für Mangel des Vorgewerks!

Beauftragt ein Auftraggeber (AG) diverse Auftragnehmer (AN), die ein Werk gemeinsam herstellen sollen, kommt eine Haftung eines AN für die Mangelhaftigkeit der Arbeiten anderer Vorgewerke in Betracht, wenn er die Mängel nicht erkannt und deshalb nicht auf etwaige Bedenken gegen die Ausführungen des Vorgewerks hingewiesen hat.

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Wichtige Entscheidungen

„Wir sind davon ausgegangen“-Nachträge: Substantiierungspflicht nicht überspannen

Welche Leistungen durch die Leistungsbeschreibung erfasst sind, ist durch Auslegung der vertraglichen Vereinbarung der Parteien zu ermitteln. Dabei sind das gesamte Vertragswerk und dessen Begleitumstände zugrunde zu legen. Dazu gehören auch im Rahmen einer Ausschreibung vorgelegte Planungen.Mehr lesen

Wichtige Entscheidungen

Fallstricke bei der Mangelbeseitigungsaufforderung

Ein Generalunternehmer nimmt seinen NU auf Schadenersatz wegen mangelhafter Werkleistungen aus einem VOB/B-Einheitspreis-Vertrag über die Sanierung von Rissen und Fugen einer Asphaltfläche in Anspruch. Es handelte sich um Teile einer insgesamt 135 ha großen Asphaltfläche.

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Wichtige Entscheidungen

Ausschluss aus dem Vergabeverfahren muss gut begründet werden

Pflichtverletzungen in früheren Aufträgen müssen detailliert nachgewiesen werden. Vor einem Ausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB ist der Auftraggeber verpflichtet, das betreffende Unternehmen anzuhören, damit dieses die Möglichkeit erhält, die Vorwürfe zu widerlegen oder mögliche Selbstreinigungsmaßnahmen darzulegen.

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Wichtige Entscheidungen

Maklers Müh ist oft umsonst

1. Ein im Nachgang zu einem bereits bestehenden Immobilienmaklervertrag geschlossener Reservierungsvertrag stellt eine Nebenabrede zum Maklervertrag dar, wenn zwischen den beiden in Form Allgemeiner Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträgen eine unmittelbare Verbindung besteht.

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AGB-Recht

Leistungsortbestimmung und Gefahrübergang: AGB Klausel zur Vereinbarung einer Schickschuld im Kauf-, Werk- und Mietrecht

Ein wesentlicher Regelungspunkt in Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist der Übergang der Gefahr für den zufälligen Untergang und die zufällige Verschlechterung des Vertragsgegenstandes, da jeder Vertragspartner ungern dafür die Verantwortung übernehmen möchte.

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