Wichtige Entscheidungen
1. Vergibt ein privater Auftraggeber Baumeisterarbeiten als Einzelgewerk, liegt kein Verbraucherbauvertrag vor (Anschluss an KG, IBR 2022, 128; entgegen OLG Hamm, IBR 2022, 347).
2. Baut ein Verbraucher drei Reihenhäuser, ist er auf Anforderung verpflichtet, dem Bauunternehmer eine Bauhandwerkersicherheit zu stellen.
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