Wichtige Entscheidungen
13.12.2021 — Schließen die Bauvertragsparteien einen Vergleich dahingehend, dass die in einem Sachverständigengutachten festgestellten Mängel fachgerecht beseitigt werden, inklusive der dafür erforderlichen Nebenarbeiten, führen selbst erhebliche Kostensteigerungen nicht zur einer Störung der Geschäftsgrundlage für den Vergleich, wenn die prognostizierten Kosten nicht Grundlage des Vergleichs geworden sind.
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